Print this page
Freitag, 07 April 2023 09:48

Anwendung der EU-Verordnung 261/2004: Welche Ansprüche bestehen für den Passagier?

Rate this item
(1 Vote)
Flugrecht.de Flugrecht.de pixabay

Die EU-Verordnung 261/2004, die den Schutz der Flugpassagiere in Europa gewährleisten soll, ist eine wichtige Richtlinie für Reisende. Die Verordnung regelt Ansprüche und Rechte von Passagieren im Fall von Flugverspätungen, Annullierungen oder überbuchten Flügen, verspätetem Reisebeginn und Verweigerung der Beförderung. Infolgedessen können Passagiere bei bestimmten Fällen Schadensersatz beanspruchen.

 

Ansprüche für Passagiere gemäß der Verordnung

Bei Flugverspätungen haben Passagiere gemäß der Verordnung Anspruch auf eine Entschädigung von 250 € für kurze Strecken (bis zu 1.500 km) und 400 € für lange Strecken (mehr als 1.500 km). Die Entschädigungssumme beinhaltet die Kosten des Flugtickets sowie weitere Kosten, die durch den Flug verursacht wurde, z.B. Übernachtungskosten, zusätzliche Verpflegung oder die Kosten für einen alternativen Flug.

Schadensersatz bei Flugverspätungen gemäß der Verordnung

Bei Annullierung oder überbuchten Flügen können Passagiere eine Entschädigung von 250 € bis 600 € beanspruchen, abhängig von der Flugstrecke. Darüber hinaus sind die betroffenen Passagiere berechtigt, ein Ausgleichsgeld zu erhalten und/oder auf einen anderen Flug umzubuchen.

Bei verspätetem Reisebeginn oder Verweigerung der Beförderung haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung für den Wert des Flugtickets, sowie weitere Kosten, die durch den Flug verursacht wurden.

In bestimmten Fällen können Passagiere ihre Ansprüche gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend machen. Die meisten Airlines bieten ein Online-Formular an, über das man seine Ansprüche einreichen kann. Es ist auch möglich, seine Ansprüche an die zuständige nationale Verbraucherschutzbehörde zu richten.

Wie reklamiere ich meine Ansprüche nach der Verordnung?

Möchten Fluggäste ihre Ansprüche gemäß EU-Verordnung 261/2004 geltend machen, so kann es sinnvoll sein, auf professionelle Hilfe zurückzugreifen. Eine solche Lösung ist die Verwendung eines spezialisierten Rechtsservices, wie z.B.Flugrecht.de, der den Passagieren bei der Geltendmachung ihrer Ansprüche hilft und sicherstellt, dass diese zuverlässig übermittelt und eingefordert werden.

Die EU-Verordnung 261/2004 bietet Passagieren eine einzigartige Möglichkeit, Schadenersatz für Flugverspätungen, Annullierungen oder überbuchte Flüge sowie verspätete Reisebeginn oder Verweigerung der Beförderung zu erhalten. Obwohl es in vielen Fällen möglich ist, die Ansprüche direkt bei der Airline geltend zu machen, kann es sinnvoll sein, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um sicherzustellen, dass die Ansprüche korrekt und termingerecht übermittelt werden.

EU-Verordnung 261/2004 und den Passagieransprüchen

Die EU-Verordnung 261/2004 bietet Passagieren in Europa einen wichtigen Schutz vor Flugverspätungen, Annullierungen oder überbuchten Flügen sowie verspätetem Reisebeginn oder Verweigerung der Beförderung. In solchen Fällen haben Passagiere Anspruch auf Schadenersatz und es besteht die Möglichkeit, professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen. In jedem Fall ist es wichtig, dass Fluggäste ihre Rechte kennen und diese geltend machen, damit sie im Falle von Unannehmlichkeiten bei der Airline einen angemessenen Ausgleich erhalten.